Pressemitteilung
Verband Region Rhein-Neckar
27.6.2025
Regionalplanung in Bewegung: Genehmigung der ERP-Änderung in den Kapiteln „Wohnen“ und „Gewerbe“ – Zweite Offenlage zum Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik startet im Juli
Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) treibt die Weiterentwicklung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar (ERP) weiter voran. Gleich zwei zentrale Verfahren markieren dabei wichtige Etappen für die künftige Raum- und Energieplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Genehmigung der 1. Änderung des ERP in den Kapiteln „Wohnen“ und „Gewerbe“ – Vorranggebiet in Worms ausgenommen
Mit Schreiben vom 5. Juni 2025 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg die Genehmigung für die 1. Änderung des ERP in den Kapiteln 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ erteilt. Damit wird die Grundlage für eine zukunftsorientierte Siedlungs- und Wirtschaftsflächenentwicklung in der Region geschaffen.
Von der Genehmigung ausgenommen wurde das ursprünglich vorgesehene Vorranggebiet für Gewerbe und Dienstleistungen in Worms-Mittelhahntal (WO-VRG01-G). Der Ausschluss erfolgte auf Empfehlung der obersten Landesplanungsbehörde in Rheinland-Pfalz, da die Planung mit dem benachbarten Regionalen Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe nicht vereinbar ist.
Grund hierfür war eine Neubewertung auf kommunaler Ebene, die aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstandes auf Ebene der MRN nicht mehr im Plan angepasst werden konnte: Die Stadt Worms hatte das Gebiet Mittelhahntal zunächst aufgrund eines prognostizierten hohen Gewerbeflächenbedarfs eingebracht, später jedoch – nach einem neuen klimaökologischen Gutachten – wieder aus ihrer Flächennutzungsplanung gestrichen.
Die Verbandsversammlung hat den notwendigen Beitrittsbeschluss zur Genehmigung in der heutigen Sitzung getroffen, damit ist die Änderung der beiden Teilkapitelüberarbeitungen nun abgeschlossen. Damit wurden weitere Entwicklungsmöglichkeiten sowohl im Bereich von Gewerbe- und Industriegebieten als auch für neue Wohngebiete für die Kommunen in der Metropolregion geschaffen. Das Ganze in einer Größenordnung von insgesamt rund 815 ha (375 ha Wohnbauflächen und rund 440 ha Gewerbeflächen).
Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik: Zweite Offenlage startet am 15. Juli
Zeitgleich kommt ein weiteres zentrales Zukunftsthema in die nächste Phase: Der Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik wird vom 15. Juli bis 11. August 2025 in einer zweiten Offenlage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ziel ist es, die raumordnerischen Voraussetzungen für den koordinierten Ausbau von PV-Anlagen auf Freiflächen zu schaffen – im Einklang mit den gesetzlichen Flächenzielen der drei beteiligten Länder.
Nach Auswertung von 238 Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren sowie unter Einbeziehung neuer fachlicher Erkenntnisse wurden der Planentwurf und die Kriterien überarbeitet. Der aktuelle Entwurf weist 125 Standorte mit rund 1.288 Hektar Fläche als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen aus – das entspricht 0,23 Prozent der Gesamtfläche der Region. Damit wird für Baden-Württemberg das dort gesetzlich geforderte 0,2-Prozent-Ziel erfüllt.
Wesentliche Neuerungen im überarbeiteten Entwurf:
- Aufnahme von 39 zusätzlichen Flächen
- Präzisierte Plansätze und Kriterien zur stärkeren Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange
- Weitere Einbeziehung von Flächen im Stadtgebiet Heidelberg
- Integration aktualisierter Fachdaten (u. a. Ackerzahlen, Flurbilanz BW)
Die Offenlage konzentriert sich auf die gegenüber dem ersten Entwurf geänderten Inhalte. Stellungnahmen können bis zum 25. August 2025 eingereicht werden. Der finale Satzungsbeschluss ist für Dezember 2025 vorgesehen – vorbehaltlich der Ergebnisse aus der zweiten Beteiligungsrunde.
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Boris Schmitt Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Regionalmanagement